Eine der herausfordernden Lebensphasen ist der Übergang aus dem „Teenagersein“ ins erwachsene Leben. Diese Zeit setzt sehr viel kreative Energie frei, die zu fokussieren fordert und manchmal überfordert einen jungen Menschen und seine Angehörigen. Es können viele Unsicherheiten entstehen, die Fragen aufwerfen, wie zum Beispiel:

Wer bin ich? • wie bin ich? • wo will ich hin? • wer sind meine Leute? • was will ich erreichen? • was kann ich? • wer mag mich? • wie viel ist genug? • was will ich? • warum kann ich das nicht? • ich oder Du? • meine Freunde oder meine Familie? • wo ist mein Platz? • bin ich anders? • bin ich krank?

Durch meine Arbeit im Kinderschutzzentrum bringe ich Erfahrung aus den unterschiedlichen Prozessen mit, die den Fokus auf das Wohl von Jugendlichen und jungen Erwachsenen setzen. Es handelt sich dabei um unterschiedliche Problematiken. Hinter den Symptomen einer psychischen Erkrankung verbergen sich viele Konflikte im System Schule, im Freundeskreis und innerhalb der Familie, so dass ein systemisches Problemverstehen für mich eine unabdingbare Facette darstellt.

Junge Erwachsene

Soll es um die psychotherapeutische Unterstützung eines jungen Menschen in meiner Praxis gehen, wird das dahinter stehende System in Betracht gezogen, so dass die Austauschgespräche mit wichtigen Bezugspersonen aus der Familie, Peergroup oder Beteiligten aus Schule, Familienhilfe, Jugendgerichts- und Bewährungshilfe sowie Psychiatrie durchaus sinnvoll sein können. Natürlich stehen dabei die Interessen und das Anliegen des betroffenen jungen Menschen im Vordergrund.

Kinder und Jugendliche

Bei Anfragen nach therapeutischer Unterstützung Ihres Kindes vor dem 17-ten Lebensjahr müssen Sie berücksichtigen, dass die Behandlungskosten einer Therapie in meiner Praxis weder von gesetzlichen noch privaten Krankenversicherungen gedeckt werden können. Ich verfüge über eine Approbation für Erwachsene und kann nur die Therapie für Betroffene ab dem 18-ten Lebensjahr (bzw. wenn die hilfesuchende Person in diesem Kalenderjahr 18 J. wird) mit den Krankenversicherungen abrechnen. Ich arbeite mit Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren, in solchen Fällen müssen die Kosten privat getragen werden.